Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen der Wild Ost Natur- und Erlebnisreisen GmbH

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisekunden und dem Reiseveranstalter (nachfolgend Wild Ost GmbH) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1. Anmeldung / Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Wild Ost den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Wild Ost GmbH zustande. Bei oder umgehend nach Vertragsabschluss wird die Wild Ost GmbH dem Reisekunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb der Geschäftsräume erfolgt.
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Wild Ost GmbH vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern die Wild Ost GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat und der Reisekunde innerhalb der Bindungsfrist (Ziff. 1.4) die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber der Wild Ost GmbH erklärt.
Die von Wild Ost GmbH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistung, Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl und Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsschluss: dem künden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. Dem Reisekunden stehen zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext durch Wild Ost GmbH gespeichert wird, wird der Reisekunde darüber sowie über die Möglichkeit des späteren Abrufs des Vertragstextes informiert. Mit Betätigung des Button „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisekunde Wild Ost GmbH den Abschluss des Reisevertrages an. Hierüber erhält der Kunde unverzüglich eine Eingangsbestätigung, welche noch nicht einen Reisevertrag begründet. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Reisekunden die Reisebestätigung auf einen dauerhaften Datenträger zugeht.
1.6 Die Wild Ost GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S1. Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a BGB und 651c BGB, die im Fernabsatz geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über die Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb der Geschäftsräume geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauches geführt worden.

2. Zahlung / Reisedokumente
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur bei Bestehen eines wirksamen Kundenabsicherungsvertrages sowie gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen. Wir übergeben Sicherungsscheine der R+V Allgemeine Versicherungs AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, www.ruv.de)
2.2 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 Prozent des Reisepreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung zu zahlen ist.
Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6.2. genannten Grund abgesagt werden kann. Liegen zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 21 Tage, wird der Gesamtreisepreis sofort fällig.
2.3 Gebühren für Umbuchungen, Stornierungen, Versicherungsprämien oder andere Vermittlungsleistungen sind zusätzlich sofort fällig.
2.4 Die finalen Reiseunterlagen werden nach Erhalt der Restzahlung ca. 10-14 Tage vor Reisebeginn versandt.
2.5 Leistet der Reisekunde die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die Wild Ost GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist die Wild Ost GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisekunden mit Rücktrittskosten zu belasten. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Wild Ost GmbH ist nicht zur Herausgabe der Reiseunterlagen vor vollständiger Zahlung verpflichtet.

3. Leistungs- / Preisänderungen
3.1 Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der allgemeinen Hinweise im Katalog, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Zusätzliche Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch die Wild Ost GmbH.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Wild Ost GmbH nicht wider Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Wild Ost GmbH ist verpflichtet, den Reisenden bzw. den Gruppenauftraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
3.3 Der Reisekunde ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die Wild Ost GmbH eine solche Reise angeboten hat. Der Reisekunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisekunde gegenüber der Wild Ost GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisekunde in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.
3.4 Die Wild Ost GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die Wild Ost GmbH den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Sieht der Vertrag eine Möglichkeit der Preiserhöhung vor, kann der Reisekunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Abs. 3.4 genannten Preise, Abgaben und Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und diese zu niedrigeren Kosten für Wild Ost GmbH führen. Hat der Reisekunde hiernachmehr als den geschuldeten Betrag geleistet, hat Wild Ost GmbH ihm den Mehrbetrag unter Abzug etwaig entstandener Verwaltungsausgaben zu erstatten. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisekunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Wild Ost GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisekunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Wild Ost GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat Wild Ost GmbH durch die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisekunden der Differenzbetrag gem. § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Reisekunden / Umbuchungen / nicht beanspruchte Leistungen / Ersatzpersonen
4.1 Der Reisekunde hat die Möglichkeit, jederzeit vor Reisebeginn zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Wild Ost GmbH. Die Rücktrittserklärung kann formfrei erfolgen, jedoch empfiehlt sich aus Beweisgründen die Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
4.2 Tritt der Reisekunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der Wild Ost GmbH zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Wild Ost GmbH unterliegen und sich deren Folgen auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten der Wild Ost GmbH sowie abzüglich dessen, was die Wild Ost GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, welche auf Verlangen des Reisekunden durch Wild Ost GmbH zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises,
ab dem 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises,
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,
ab dem 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Wild Ost GmbH.
4.3 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa usw.) in voller Höhe anfallen.
4.4 Dem Reisekunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, der Wild Ost GmbH nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.5 Die Wild Ost GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Wild Ost GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Wild Ost GmbH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Die Wild Ost GmbH ist verpflichtet infolge eines Rücktritts, die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.6 Der Reisekunde hat keinen Anspruch auf Änderung hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft und Beförderungsart nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung durch keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB durch Wild Ost GmbH erforderlich ist. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden 25,- EUR Bearbeitungsgebühr berechnet.
Umbuchungswünsche des Reisekunden, die später als 45 Tage vor Reisebeginn verlangt werden, sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschließender Neuanmeldung möglich.
4.7 Bis zum Reisebeginn kann der Reisekunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, auf die Regelungen des § 651e BGB wird verwiesen. Die Wild Ost GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise­erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Die Wild Ost GmbH hat dem Reisekunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Ersatzreisenden Mehrkosten entstehen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisekunde einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Wild Ost GmbH bereit und in der Lage war nicht in Anspruch, die dem Reisekunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Die Wild Ost GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

6. Rücktritt, Kündigung des Reiseveranstalters
Die Wild Ost GmbH kann außerdem in folgenden Fällen wegen besonderer Umstände einen Reisevertrag kündigen:
6.1 Wenn der Reisekunde unbeachtet einer Abmahnung der Wild Ost GmbH durch zurechenbares Verhalten die Reise nachhaltig stört, so das eine weitere Teilnahme für die Wild Ost GmbH und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann die Wild Ost GmbH ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Soweit notwendig, wird die Wild Ost GmbH den gekündigten Reisekunden beim Rücktransport unterstützen, so etwa beim Zubringen zu öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wenn die Selbstorganisation der Rückreise ohne Hilfe der Wild Ost GmbH vom gekündigten Reisekunden nur mit unverhältnismäßigen Aufwand zu betreiben wäre. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisekunden zu tragen. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung der Informationspflicht der Wild Ost GmbH beruht.
Der Wild Ost GmbH steht im Fall der Kündigung Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6.2 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen vorvertraglichen Unterrichtung, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann die Wild Ost GmbH bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisekunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.3 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt die Wild Ost GmbH keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, Bahntickets usw. die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes der Wild Ost GmbH erworben hat.

7. Versicherungen
Sofern nicht ausdrücklich im Reisevertrag vereinbart, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Die Wild Ost GmbH empfiehlt dem Reisekunden dringend den Abschluss folgender Reiseversicherungen: Reiserücktrittkostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung.

8. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften und Zollbestimmungen
8.1 Die Wild Ost GmbH steht dafür ein, den Reisekunden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.
8.2 Die Wild Ost GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisekunde die Wild Ost GmbH mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass die Wild Ost GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3 Der Reiskunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Wild Ost GmbH bedingt sind. 9.4 Jeder Reisende sollte sich über Infektions-, Impfschutz und Impfvorschriften rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat oder Informationen eines Tropeninstituts oder Gesundheitsamtes eingeholt werden.
8.4 Der Reisekunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Reisekunde hat die Wild Ost GmbH umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
9.2 Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.3 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Reisekunde ist verpflichtet, der Wild Ost GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel der Wild Ost GmbH an deren Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 21).
9.4 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Reisekunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt und Wild Ost GmbH hierdurch keine rechtzeitige Abhilfe schaffen konnte. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisekunden anzuerkennen.
9.5 Will der Reisekunde den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach
§ 651l BGB kündigen, so hat der Reisekunde der Wild Ost GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch die Wild Ost GmbH verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.6. Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Reisekunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Wild Ost GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegen-ständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Wild Ost GmbH bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
9.7. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

10. Beistandspflicht

Befindet sich der Reisekunde in Schwierigkeiten, hat die Wild Ost GmbH ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren. Auf § 651q BGB wird verwiesen. Dem Reisekunden wird empfohlen, in einer entsprechenden Situation umgehend Kontakt zur Reiseleitung oder zu der Wild Ost GmbH unter den in Ziffer 21 gennannten Kontaktdaten aufzunehmen.

11. Haftung

11.1 Die Wild Ost GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

11.2 Die Wild Ost GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisekunde ohne Vermittlung der Wild Ost GmbH direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche usw.).

11.3 Die vertragliche Haftung der Wild Ost GmbH ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisekunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die Wild Ost GmbH für einen dem Reisekunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich die Wild Ost GmbH hierauf berufen.

11.5 Wild Ost GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen – und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreiben und -bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet wurde. Eine Haftung von Wild Ost GmbH besteht, wenn und soweit für einen Schaden des Reisekunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-, oder Organisationspflichten ursächlich waren.

11.6 Im Outdoorbereich kann trotz sorgfältiger Betreuung ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Krankheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Für Schäden haftet die Wild Ost GmbH hier nur, soweit ihm ein konkretes Verschulden vorzuwerfen ist. In einzelnen Regionen können auf Grund von z.B. örtlichen, logistischen oder technischen Schwierigkeiten nur in beschränktem Umfang Rettungs- bzw. medizinische Behandlungen durchgeführt werden. Unter Umständen können so auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben. Jeder Reisekunde hat durch eine angemessene eigene Tourvor-bereitung, Eigenverantwortung und Umsicht zu seiner Sicherheit beizutragen. Reisekunden sollten mit den jeweiligen Anforderungen und Risiken der Tour vertraut sein und über Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen.

12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist die Wild Ost GmbH verpflichtet, den Reisekunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Wild Ost GmbH verpflichtet, dem Reisekunden die Fluggesellschaft/-en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald der Wild Ost GmbH bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der Reisekunden informiert. Wechselt die dem Reisekunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die Wild Ost GmbH den Reisekunden über den Wechsel informieren. Die Wild Ost GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisekunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durch-führen lässt. Die Wild Ost GmbH wird dies dem Reisekunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Reiseveranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

13. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung Verbraucherstreitbeilegung

13.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisekunde gegenüber der Wild Ost GmbH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisekunden auch über den Reisevermittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

13.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Wild Ost GmbH an Dritte, die nicht Reisekunden sind, ist ausgeschlossen.

13.3 Die Wild Ost GmbH weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass sie nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet ist. Soweit nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen die Beteiligung an einer Verbraucherstreitbeilegung verpflichtend wird, informiert die Wild Ost GmbH den Reisekunden in Form eines dauerhaften Datenträgers. Informatorisch wird für Pauschalreiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf folgende Online-Streitbeilegungs-Plattform hingewiesen: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm

14. Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, die durch den Reisekunden über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Kosten. Verlorenes oder vergessenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

15. Sonderleistungen und Vergünstigungen
Im Katalog/Homepage beworbene Sonderleitungen, Vergünstigungen und Rabatte werden ausdrücklich nur bei den von der Wild Ost GmbH veranstalteten Reisen gewährt. Für entsprechende Regelungen anderer Veranstalter ist die Wild Ost GmbH nicht verantwortlich.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisekunden und der Wild Ost GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen die Wild Ost GmbH im Ausland für die Haftung der Wild Ost GmbH dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16.2 Der Reisekunde kann die Wild Ost GmbH nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

16.3 Für Klagen der Wild Ost GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend. Für Klagen gegen Reisekunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Wild Ost GmbH vereinbart.

16.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisekunden und der Wild Ost GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reiskunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

17. Datenschutz

Die Wild Ost GmbH misst dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es werden grundsätzlich nur solche personenbezogene Daten erhoben, welche für die Reisebuchung und Reiseorganisation erforderlich sind. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt. Wir bitten Sie zu beachten, dass es für die Reiseorganisation und ja nach Reiseziel mitunter notwendig ist, dass Ihre Daten (unverschlüsselt und meist per E-Mail) an unsere Kooperationspartner, an Fluggesellschaften, an örtliche Agenturen und auch in Drittländer übermittelt werden müssen.
Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie in der Datenschutzerklärung unter: www.wildost.de nachlesen.
Auf Verlangen sendet die Wild Ost GmbH dem Reisekunden die Datenschutzerklärung gerne auch schriftlich zu.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.

19. Veranstalter
Wild Ost Natur- & Erlebnisreisen GmbH
Hauptstr. 144
02730 Ebersbach-Neugersdorf
Tel: 03586 310436
Fax: 03586 310437
info@wildost.de
www.wildost.de
Amtsgericht Dresden, HRB 25021
Geschäftsführer: Frank Sauermann

Stand: Juli 2018